Mit dem EU AI Act wird der KI-Einsatz endgültig erwachsen. Was früher als innovatives Beta-Feature durchging, wird künftig rechtlich eingeordnet – von „geringem Risiko“ bis „verboten“. Das bedeutet: Unternehmen müssen transparenter werden, Risiken klassifizieren, und im Fall von Hochrisiko-Anwendungen strenge Dokumentationspflichten erfüllen.
Und auch wenn viele noch hoffen, dass sie „nicht betroffen“ sind – die Schwelle ist oft schneller erreicht, als gedacht. Schon ein KI-unterstützter Bewerbungsfilter oder automatisierter Support kann in den Geltungsbereich fallen. Unternehmen brauchen Partner, die sie nicht nur technisch, sondern auch strategisch und regulatorisch begleiten.